Rechtsanwalt | Verteidiger | Scheidungsanwalt
Frank Theumer
Ich berate und vertrete seit 1996 Auftraggeber in den Bereichen Familienrecht, Strafrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen. Es geht mir bei meiner anwaltlichen Tätigkeit darum, meinen Mandanten (m/w/d) zu helfen, indem ich sie möglichst zum Denken anrege - zum Selberdenken. Denn dies ist für gewöhnlich eine Basis für die richtige Entscheidung. Dabei kann der Anwalt seinen Mandanten unterstützen, ihm das Denken und Entscheiden aber nicht abnehmen.
Bitte fragen Sie immer nach den Kosten, die Ihnen entstehen. Jeder soll wissen können, mit welchen Kosten zu rechnen ist (häufig stellt sich die Frage so: Was kostet mich die günstige Variante (also wenn wir gewinnen) und auch die ungünstigste Variante (worst-case-Szenario).
Meine Philosophie
Kompetenz | Kommunikation | Erfahrung
Meine anwaltliche Tätigkeit lässt sich vielleicht am besten mit der Definition "Allgemeinanwalt mit Schwerpunkten" bezeichnen. Ob im Einzelfall die Spezialisten- oder Generalisteneigenschaft den Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet, hängt von der Lokalisierung des jeweils zu bearbeitenden Problems und von der Tiefe der Differenzierung der Betrachtungsweise ab . Das Recht strukturiert sich dabei für mich nach dem Leben der Menschen (Lebensereignisse, Lebenssachverhalte) nicht nach seiner inneren (von Gesetzgeber, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft programmierten) Systematik. Ausschlaggebend sind also nicht einzelne Rechtsgebiete, sondern die Einheit der Rechtsordnung, die mit der Vielfalt der Lebenssituationen korreliert.
Ggf. empfehle ich Spezialisten, denn natürlich als Kollegen untereinander kann man häufig die Qualität und den Grad der Spezialisierung sehr viel besser einschätzen, als die potentielle Mandantschaft.
Das bedeutet, dass ich mich am tatsächlichen Wunsch bzw. Problem meiner Mandanten orientiere und nicht von Rechtsgebietsgrenzen oder Landesgrenzen einengen lasse: Mit dem Mandanten gemeinsam erarbeite ich einen Überblick über seine Lage und Ziele und, darauf aufbauend, eine spezifische Strategie. Diese Strategie wird dann unter Einsatz von eigenem Spezialwissen und/oder externen Spezialisten umgesetzt - und zwar ausschließlich und immer orientiert am Interesse des Mandanten.
Insgesamt bedeutet das, dass ich meine Arbeit ausschließlich und durchgängig in enger und intensiver Abstimmung mit meinen Mandanten erledige und hinsichtlich all der Dinge, für die ich nicht selbst die erforderliche Spezialisierung bzw. sonstigen Fachkenntnisse besitze, jeweils mit den am besten geeigneten Externen in jeweils fallbezogen individueller Weise kooperiereDiese Kanzleiphilosophie ermöglicht und erfordert eine große Offenheit zu einzelfallbezogener Kooperation mit anderen Anwälten aber auch sonstigen Außenstehenden, wie z.B. Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Ärzten, Detektiven usw.
Einzelanwalt oder Großkanzlei
Großkanzleien mit mehr als 30 (manchmal über 100) Anwälten bieten zwar in aller Regel eine hohe Spezialisierung in einer Vielzahl von Rechtsgebieten - keine Frage. Die nennen das dann Full-Service-Ansatz, wenn (fast) alle Rechtsgebiete abgedeckt werden. Dafür sind Großkanzleien dann aber oft nicht nur durch hohe Stundensätze und weitere Entfernungen zum Kanzleisitz geprägt, sondern auch durch ein deutlich arbeitsteiligeres Vorgehen erheblich teurer....... und nehmen häufig kleinere Mandate gar nicht erst an. Wenn mal etwas nicht so läuft wie versprochen, dann beginnt das "Verantwotlichkeits-Ping-Pong" (jeder zeigt auf den anderen und am Ende kann keiner was dafür.
Der direkte Kontakt zum jeweiligen Sachbearbeiter (bzw. sind das nicht selten sogar mehrere) ist für den Mandanten nicht möglich. Oft kommen Sie erst gar nicht an ihn/sie heran. Persönliche Treffen mit dem jeweiligen Anwalt sind die Ausnahme (ja die Mitarbeiter werden im "Abwimmeln" regelrecht geschult).